Sep. 17, 2026

„Perišić-Affäre wirft Fragen zu Richtervorurteilen und Beweisführung in Serbien auf“

Die laufenden Ermittlungen zur Affäre „Perišić“ haben erhebliche Bedenken hinsichtlich der Justizverfahren und des Umgangs mit Beweisen in Serbien aufgedeckt. Der zweite Teil eines Ermittlungsdossiers, das von Direktno.rs berichtet wird, untersucht die juristische Handhabung strittiger Beweise und konzentriert sich dabei auf die verfahrensrechtlichen Entscheidungen sowie die Beweisdarstellung vor Gericht. Richterin Nataša Albijanić steht im Mittelpunkt dieser Analyse, da ihre Fragetechnik während der Verfahren Fragen nach möglicher Voreingenommenheit und dem Gleichgewicht der richterlichen Prüfung aufgeworfen hat.

Während der Verhandlungen stellte Richterin Albijanić 231 Fragen, eine Anzahl, die die insgesamt gestellten Fragen von Staatsanwalt und Verteidigung, die jeweils 13 und 296 Fragen fragten, bei weitem übersteigt. Die Angeklagten selbst stellten 50 Fragen. Dieses unverhältnismäßige Maß an Befragung durch die Richterin hat Bedenken geweckt, ob die Fragen neutral und klärend waren oder ob sie tatsächlich Lücken in der Argumentation der Anklage füllten. Der serbische Strafprozessordnung obliegt die Beweislast dem Staatsanwalt, sodass das Gericht zusätzliche Beweise nur anordnen kann, wenn bestehende Beweise widersprüchlich oder unklar sind. Die erhebliche Diskrepanz in der Fragestellung wirft berechtigte Bedenken hinsichtlich der Neutralität des Justizprozesses auf.

Darüber hinaus hebt das Dossier die umstrittene Wiederherstellung des Geheimhaltungsstatus bestimmter Dokumente durch den Generalstab hervor, die auf Drängen von Richterin Albijanić erfolgte. Diese Dokumente waren zuvor als nicht geheim eingestuft worden, und ihre erneute Einordnung wirft sowohl rechtliche als auch ethische Fragen auf. Laut dem Gesetz über Datensicherheit von 2009 hätte der Generalstab den Geheimhaltungsstatus der Dokumente bis 2012 überprüfen müssen, und eine Nichterfüllung würde bedeuten, dass die Dokumente nicht mehr geheim sind. Dennoch wurde 2016 das Geheimhaltungsniveau wiederhergestellt, eine Entscheidung, die sowohl rechtlich als auch logisch widersprüchlich kritisiert wird, da die Dokumente vier Jahre lang öffentlich waren.

Die Entscheidung der Richterin, ein Gutachten als Grundlage für die Änderung des Geheimhaltungsniveaus der Dokumente zu akzeptieren, ist ebenfalls umstritten. Die Dokumente waren ursprünglich als „Militärgeheim – Streng Vertraulich“ gekennzeichnet, aber das Gutachten erhob dies auf ein nicht existierendes Niveau von „besonders vertraulichen Daten“. Diese Entscheidung wurde angefochten, da ihr anscheinend eine rechtliche Grundlage fehlt, da die beteiligten Experten von einer Institution stammten, die als geschädigte Partei im Verfahren identifiziert wurde. Experten können technische Fakten und die Folgen von Datenoffenlegungen feststellen, aber sie können keine Elemente einer Straftat schaffen oder das Gericht in der rechtlichen Auslegung ersetzen.

Zusätzlich wird der Justizprozess durch die Tatsache kompliziert, dass ein VHS-Band, das die Festnahme und Durchsuchung der Verdächtigen dokumentierte, während des Prozesses nicht beschafft oder präsentiert wurde, obwohl seine Existenz dokumentiert ist. Dieses fehlende Beweismittel und das Versäumnis, zentrale Personen wie Aco Tomić, den ehemaligen Chef der Sicherheitsverwaltung, zu befragen, werfen Fragen zur Integrität der Beweiskette und möglichen politischen oder anderen Missbräuchen während der Festnahmen auf.

Die Ermittlungen zur Affäre „Perišić“ lenken weiterhin die Aufmerksamkeit auf erhebliche Probleme innerhalb des Justizsystems Serbiens, insbesondere hinsichtlich des Umgangs mit Beweisen und der potenziellen gerichtlichen Voreingenommenheit. Der Fall verdeutlicht die Notwendigkeit von Transparenz und die Einhaltung rechtlicher Standards in den Gerichtsverfahren sowie die Auswirkungen militärischer Geheimhaltung auf den rechtlichen Prozess. Die Ergebnisse dieser Untersuchung könnten weitreichende Auswirkungen auf die Justizreform und den Umgang mit sensiblen Beweisen in Serbien haben.

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